Bericht über die Koordinierung der Überblicksüberwachungsprogramme gem. Artikel 8 und Artikel 15 Abs. 2 WRRL im BAG Mosel-Saar (Bericht - Teil B)

Das Hauptziel der WRRL ist die Erreichung des guten Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers im Jahr 2015. Die Anrainerstaaten haben sich innerhalb des internationalen Bearbeitungsgebietes Mosel-Saar entsprechend Artikel 3 Abs. 4 WRRL zum Zweck der Aufstellung der Überblicksüberwachungsprogramme im Rahmen der IKSMS koordiniert. Dies stellt eine kohärente Umsetzung dieses bedeutenden Teils der WRRL sicher.

Die im vorliegenden Bericht beschriebene koordinierte Vorgehensweise stellt eine verlässliche und belastbare Grundlage für die von der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderten Maßnahmenprogramme, sowohl für das Grundwasser als auch für die Oberflächengewässer, im internationalen Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar dar. Die Vorgehensweise macht eine vergleichbare Dokumentation der Belastungen, ihrer Auswirkungen und der erforderlichen Gewässerschutzmaßnahmen möglich.

Im Bereich der Oberflächengewässer wurde das internationale IKSMS-Überwachungsmessnetz angepasst und vervollständigt, sowohl auf physikalisch-chemischer als auch auf biologischer Ebene.

Im Bereich Grundwasser wurde das Überblicksüberwachungsnetz insbesondere dort, wo im Rahmen der Bestandsaufnahme anthropogene Belastungen erkennbar wurden, intensiv abgestimmt. Die Anzahl der Messstellen wurde dort, insbesondere an den Grenzen, verdichtet.

Auf der Grundlage der innerhalb der IKSMS durch die Überblicküberwachungsnetze gewonnenen Erfahrungen und der Einrichtung der operativen Überwachungsnetze werden zusätzliche Kenntnisse über den Zustand der Gewässer erwartet.