Entsprechend der EU-Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (im Folgenden HWRM-RL) haben die EU-Mitgliedstaaten eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos unter Anwendung folgenden Verfahrens vorgenommen:

  • Laut Artikel 4 Absatz 3 HWRM-RL stellen die Mitgliedstaaten den Austausch relevanter Informationen zwischen den betreffenden zuständigen Behörden sicher.
  • Laut Artikel 5 Absatz 2 HWRM-RL muss die Bestimmung von Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko in internationalen Flussgebietseinheiten oder in mit anderen Mitgliedstaaten geteilten Bewirtschaftungseinheiten zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten koordiniert werden.

Für das Einzugsgebiet von Mosel und Saar haben die IKSMS diesen Informationsaustausch und diese Koordinierung in Form eines Berichtes über die Umsetzung der Artikel 4 und 5 der HWRM-RL (vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos) dokumentiert.

Gemäß Artikel 14 der HWRM-RL haben die Mitgliedstaaten der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar sowie Wallonien im Jahr 2018 eine Überprüfung und Aktualisierung dieses Berichts vorgenommen, der im Rahmen des ersten Umsetzungszyklus dieser Richtlinie in Anwendung von Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 5 Absatz 2 erstellt worden war. Das Ergebnis dieser Aktualisierung ist der Bericht PLEN05_2018_rev12032019 mit dem Titel "Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Bewertung der Hochwasserrisiken im internationalen Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar".